Anschober und ExpertInnen der ÖGKJ: Gemeinsame Empfehlungen im Umgang mit SARS-CoV-2-Infektionen im Kindes- und Jugendalter
Spezifisches Vorgehen für Gesundheitsbehörden bei Covid-19-Verdachtsfällen von Kindern Spezifisches Vorgehen für Gesundheitsbehörden bei Covid-19-Verdachtsfällen von Kindern
Wien (OTS) – Gemeinsam mit KinderinfektiologInnen haben Gesundheitsminister Rudolf Anschober und KinderfachärztInnen der Österreichischen Gesellschaft für Kinder und Jugendheilkunde (ÖGKJ) neue Empfehlungen zu SARS-CoV-2-Infektionen im Kindes- und Jugendalter erarbeitet.
Internationale Evidenz- und Datenlage zur SARS-CoV-2-Epidemiologie im Kindes- und Jugendalter
Internationale Studien und Daten aus Österreich der vergangenen Monate haben gezeigt, dass der Anteil der Kinder unter 10 Jahren an den für SARS-CoV-2 positiv getesteten Fällen zwischen 1 % und 2 % liegt. Der Anteil der 10- bis 19-Jährigen an den Gesamtinfektionen liegt zwischen 4 % und 6 %. Aufgrund der derzeitigen Datenlage ist die Erkrankungsrate im Kindes- und Jugendalter geringer einzuschätzen als im Erwachsenenalter. Die meisten Infektionen verlaufen demnach asymptomatisch oder deutlich milder als im Erwachsenenalter. Zudem zeigen Studien, dass das Übertragungsrisiko von Kindern unter 10 Jahren auf andere Personen geringer ist, da bei den meisten gesicherten SARS-CoV-2-Nachweisen bei Kindern eine erwachsene Person (z. B. Eltern oder andere Haushaltsmitglieder) die Ansteckungsquelle war und nicht umgekehrt.
Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Der Herbst wird für Eltern und Kinder besonders herausfordernd, wenn harmlose Infekte, die Influenza und Covid-19 aufeinandertreffen. Doch gerade bei Kindern müssen wir mit Maß und Ziel agieren. Nicht jeder Schnupfen darf zu einer Quarantäne von ganzen Klassenverbänden führen. Die österreichischen Kinderfachärzte und – ärztinnen sind die ersten AnsprechpartnerInnen für Eltern, wenn es um die Abklärung von Symptomen geht. Wenn ein Kind sich aber subjektiv krank fühlt, soll es zuhause bleiben.“
Auch das Fazit des Generalsekretärs der ÖGKJ, Prim. Univ.-Prof. Dr. Reinhold Kerbl, die heute eine Pressekonferenz zum Thema gegeben hat, lautet: „Besser kranke Kinder zu Hause lassen als alle!“
Dr. Florian Götzinger, Kinderinfektiologe an der Klinik Ottakring und Programmdirektor im Rahmen des Wiener Infektiologie-Netzwerkes: „Wir sehen bei Kindern zu allermeist milde Krankheitsverläufe mit wenig bis gar keinen Symptomen. Neben dem Schutz von Kindern mit erhöhtem Erkrankungsrisiko ist es wichtig mögliche andere Schäden, wie das Fernbleiben von Bildungseinrichtungen mit all seinen Folgen durch diese Pandemie bei Kindern so gering wie möglich zu halten.“
Fernbleiben der Bildungseinrichtungen nicht automatisch sinnvoll
Gerade bei Atemwegserkrankungen kann man nicht eindeutig auf den Erreger rückschließen und gerade bei Kindern unter 10 Jahren ist eine Infektion mit einem anderen Krankheitserreger um ein Vielfaches wahrscheinlicher. Es sei daher nicht zielführend, dass vor allem Kinder unter 10 Jahren beim Auftreten saisontypischer Erkältungszeichen wie etwa Husten, Schnupfen oder mildem Husten dem Unterricht fernbleiben. Unabhängig vom Alter sollen Kinder, die sich krank fühlen, jedenfalls aber immer bei Auftreten von Fieber, Erbrechen oder Durchfall zuhause bleiben.
Abklärung bei Covid-19-Verdachtsfällen
Kinder unter 10 Jahren spielen nach derzeitiger Studienlage keine wesentliche Rolle bei der Ausbreitung von SARS-CoV-2. Gemeinsam mit KinderfachärztInnen der ÖGKJ und KinderinfektiologInnen haben GesundheitsexpertInnen daher einen Algorithmus erstellt, was im Fall von Symptomen bei einem Kind zu tun ist.
Ein Test bei Kindern unter 10 Jahren sollte jedenfalls dann eingeleitet werden, wenn das Kind Fieber hat und es keine andere erkennbare Ursache dafür gibt.
Bei COVID-19-spezifischen Symptomen ohne Fieber sollten zunächst mit dem betreuenden Arzt oder der betreuenden Ärztin, der Gesundheitsbehörde und über die Hotline 1450 abgeklärt werden, ob das betroffene Kind in den vergangenen 10 Tagen einer Risikosituation ausgesetzt war, wie etwa dem Kontakt mit einem bereits bestätigten Fall, insbesondere im gemeinsamen Haushalt. Ist dies der Fall, sollte jedenfalls eine PCR-Testung erfolgen. Trifft dies jedoch nicht zu, so kann von einer Testung abgesehen werden.
Für Kinder älter als 10 Jahre gilt aufgrund der derzeitigen Daten und Studienlage weiterhin das Vorgehen wie bei Erwachsenen.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss die symptomatische Person zu Hause bleiben. Die Kontaktpersonen des Verdachtsfalles können bis zur Bestätigung des Tests vorerst weiter die Bildungseinrichtung besuchen. Ein positiv getestetes Kind wird nach Vorgabe der Gesundheitsbehörde, entsprechend der gültigen Richtlinien, abgesondert.
Angesichts des geringen Risikos einer Übertragung durch Kinder unter 10 Jahren kann der Klassen- oder Gruppenverband bzw. die Betreuungspersonen in Bildungseinrichtungen bis zur 5. Schulstufe jedoch als Kategorie II-Kontakt eingestuft werden und muss daher nicht abgesondert werden. Trotzdem sollten alle Kontaktpersonen umgehend getestet werden. Werden mehr als 2 Kinder in einem Abstand von weniger als 10 Tagen in derselben Klasse/Gruppe positiv getestet, oder ist eine Lehr-/Betreuungsperson positiv getestet, sollte eine Absonderung der Klasse erfolgen.
Fachinformation: Empfehlungen für die Gesundheitsbehörden im Umgang mit SARS-CoV-2-Infektionen im Kindes- und Jugendalter: Volltext der Aussendung des Sozialministeriums
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OTS0229 5 CI 0740 NSO0002 II Di, 15.Sep 2020